UvS Capital ManagementUlrich Schild von Spannenberg
Anlagestrategie

PKV im Alter: Die zweite Rechnung für Ihren Ruhestand

Von Ulrich Schild von Spannenberg
← Alle Finanzmarkt-Insights

Die private Kranken- und Pflegeversicherung bleibt auch im Ruhestand eine laufende Ausgabe. Entscheidend ist, wie Ihr persönlicher Beitrag nach Entlastungen und Zuschüssen langfristig finanziert wird.

Der heutige Beitrag ist erst der Ausgangspunkt

Eine Ruhestandsplanung beginnt häufig mit Rentenansprüchen und Depotständen. Für den tatsächlichen finanziellen Spielraum zählt jedoch, welche Ausgaben davon bezahlt werden müssen. Dazu gehören die Krankenversicherung, die Pflegepflichtversicherung und gegebenenfalls Selbstbehalte oder nicht versicherte Leistungen.

In der PKV hängt der Beitrag vom vereinbarten Versicherungsschutz und den tariflichen Rechnungsgrundlagen ab. Er sinkt nicht automatisch im gleichen Verhältnis wie Ihr Einkommen beim Renteneintritt. Gleichzeitig können Entlastungen wirken: Der gesetzliche Zehn-Prozent-Zuschlag entfällt bereits ab Alter 60; mit dem Ruhestand kann eine Krankentagegeldversicherung entfallen. Ein vereinbarter Beitragsentlastungstarif ist gesondert zu berücksichtigen. Der PKV-Verband erläutert diese Entlastungen.

Was Alterungsrückstellungen leisten

Alterungsrückstellungen sind ein wichtiger Bestandteil der PKV-Kalkulation. Sie dienen dazu, die im Alter typischerweise höheren Leistungsausgaben mitzufinanzieren. Sie bedeuten jedoch keine Garantie eines unveränderten Beitrags. Veränderungen der Leistungsausgaben und Rechnungsgrundlagen können Beitragsanpassungen erforderlich machen. Maßgeblich ist Ihr konkreter Tarif, nicht ein Durchschnitt über die gesamte Branche. Hintergrund zur Beitragskalkulation: PKV-Verband.

Unser Beispiel: 1.000 Euro Beitrag bei Rentenbeginn

Wir betrachten eine nicht beihilfeberechtigte Person, die mit 67 Jahren in Rente geht. Krankenversicherung und private Pflegepflichtversicherung kosten dann zusammen angenommen 1.000 € monatlich. Erwartete tarifliche Entlastungen sind in diesem Startbetrag bereits berücksichtigt. Die gesetzliche Bruttorente beträgt 2.000 € monatlich.

Für privat versicherte Rentner beträgt der rechnerische Zuschusssatz 2026 bei 14,6 % allgemeinem GKV-Beitrag und 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag insgesamt 8,75 % der gesetzlichen Rente. Der Zuschuss ist auf die Hälfte der tatsächlichen Krankenversicherungsaufwendungen begrenzt. Im Beispiel sind die zuschussfähigen Krankenversicherungsaufwendungen hoch genug, sodass diese Grenze nicht greift. Zur Pflegepflichtversicherung wird kein entsprechender Rentenzuschuss gezahlt. Grundlage: § 106 SGB VI.

Annahme beim RentenbeginnBetrag oder Rate
PKV und Pflegepflichtversicherung zusammen1.000 € monatlich
Gesetzliche Bruttorente2.000 € monatlich
DRV-Zuschuss: 2.000 € × 8,75 %175 € monatlich
Verbleibender Eigenaufwand825 € monatlich
Renten- und Zuschussentwicklung im Modell2 % jährlich
Nettorendite der rechnerischen Reserve3 % jährlich

Welche Größenordnung entsteht über Jahrzehnte?

Die Tabelle variiert ausschließlich die angenommene jährliche Steigerung des gesamten PKV- und Pflegebeitrags. Rente und Zuschuss wachsen im Modell mit 2 % jährlich. Der Zuschusssatz bleibt rechnerisch konstant; die Begrenzung auf die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags greift während der Modelllaufzeit nicht. Keine dieser Steigerungsraten ist eine individuelle Tarifprognose.

Jährliche Dynamik (Annahme)Kapitalwert mit 67 bis zum 90. GeburtstagKapitalwert mit 67 bis zum 95. Geburtstag
4 %ca. 265.000 €ca. 333.000 €
5 %ca. 303.000 €ca. 392.000 €
6,5 %ca. 371.000 €ca. 503.000 €
7 %ca. 397.000 €ca. 547.000 €

Bei 5 % Beitragsdynamik entspricht der modellierte Eigenaufwand bis zum 90. Geburtstag einem Kapitalwert von rund 303.000 €. Bei 6,5 % sind es rund 371.000 €. Bis zum 95. Geburtstag ergeben sich im 7-%-Szenario rund 547.000 €. Diese Beträge zeigen die Wirkung der Annahmen; sie sind keine pauschale Sparvorgabe für alle Privatversicherten.

Im 5-%-Szenario liegt der monatliche Eigenaufwand am 90. Geburtstag rechnerisch bei rund 2.796 €: etwa 3.072 € Versicherungsbeitrag abzüglich 276 € Zuschuss. Die Rechnung macht sichtbar, wie sich unterschiedlich schnell wachsende Ausgaben und Einkünfte auseinanderentwickeln können.

Kapitalbedarf ist nicht automatisch zusätzlicher Sparbedarf

Der Barwert zeigt, welches Anfangskapital bei der angenommenen Nettorendite sämtliche modellierten Eigenzahlungen finanzieren könnte. In der persönlichen Planung können Beiträge aber teilweise oder vollständig aus laufenden Renten und anderen Einkünften bezahlt werden. Dieser gedeckte Teil darf nicht nochmals vollständig als zusätzliche Depotreserve verlangt werden.

Sinnvoll ist eine klare Zuordnung: laufende Lebenshaltung, eigener Kranken- und Pflegeaufwand sowie Liquidität für Selbstbehalte und Unvorhergesehenes. Diese Positionen gehören in eine gemeinsame Ruhestandsbilanz. Auch nach einer geplanten Entnahmephase müssen Kranken- und Pflegekosten in der anschließenden lebenslangen Versorgung berücksichtigt bleiben.

Was Sie vor dem Ruhestand prüfen sollten

So sind die Modellwerte zu lesen

Die Rechnung beginnt mit 67 Jahren. „Bis 90“ bedeutet 276 monatliche Zahlungen bis zum 90. Geburtstag, „bis 95“ bedeutet 336 Zahlungen. Die jährlichen Steigerungsraten werden in äquivalente monatliche Raten umgerechnet; Zahlungen erfolgen rechnerisch am Monatsende. Der Barwert diskontiert sie mit angenommenen 3 % Nettorendite pro Jahr auf den Rentenbeginn. Die Werte sind auf volle Tausend Euro gerundet.

Die Nettorendite ist eine Rechenannahme nach Kosten und Steuern, keine zugesagte Rendite. Tatsächliche Beiträge, Kapitalmarktrenditen und Rechtsänderungen können deutlich abweichen. Ein gleichmäßiges Wachstum bildet sprunghafte Beitragsanpassungen und schwankende Kapitalerträge nicht ab.

Aus einzelnen Zahlen wird ein persönlicher Ruhestandsplan

In meiner provisionsfreien honorarbasierten Beratung verbinden wir Ihr gewünschtes Nettoeinkommen mit vorhandenen Renten, Vermögen und künftigem Sparen. Kranken- und Pflegeversicherung gehören dabei ebenso in die Rechnung wie Wohnen, Lebenshaltung und eine Reserve für Unvorhergesehenes. Anschließend stimmen wir Vermögensaufbau, Entnahmen und die gewünschte lebenslange Anschlussversorgung aufeinander ab.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Orientierungsgespräch. Meine Vergütung und die weiteren Kosten finden Sie transparent unter Honorar und Gebühren.

Gesetzlich versichert? Lesen Sie auch: Freiwillige GKV im Alter: Was bleibt von Ihrer Rente?

Quellen und weiterführende Informationen