Stille Gefahr in der Bilanz: Über 500.000 Unternehmen in Deutschland tragen riskante Pensionszusagen – viele ahnen nicht, wie brisant die Lage wirklich ist.
In den Bilanzen deutscher Unternehmen schlummern tickende Zeitbomben: Pensionszusagen.
Insgesamt belaufen sich diese Verpflichtungen auf rund 230 Milliarden Euro – eine gigantische Summe, die vielfach unterschätzt oder nicht durch reale Vermögenswerte gedeckt ist.
Besonders seit Inkrafttreten des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 1. Januar 2010 hat sich die Situation dramatisch verschärft: Die verpflichtende Bewertung mit einem marktnahen Zinssatz
bläht die Handelsbilanz deutlich auf – in vielen Fällen um 10 % bis 40 % mehr als in der Steuerbilanz. Und die Tendenz ist steigend.
Laut Bundesbank (Stand 2024) stehen den rund 230 Milliarden Euro Pensionsverpflichtungen in der Steuerbilanz nur etwa 150 Milliarden Euro an Deckungsmitteln
gegenüber.
Das bedeutet: Mehr als 80 Milliarden Euro fehlen – ein gefährlicher Finanzierungsrückstand. In der Praxis heißt das: 30 % bis 50 % des benötigten Kapitals fehlen, um
die Rückstellungen bei Fälligkeit bedienen zu können.
In vielen Fällen bleiben diese Lücken jahrelang unentdeckt – bis sie plötzlich schmerzhaft aufbrechen. Gerade bei Nachfolgen, Verkaufsabsichten oder Betriebsprüfungen können solche Lücken zum Dealbreaker oder zur existenziellen Bedrohung werden.
Doch es kommt noch schlimmer: Kritische Risiken wie das Bilanzsprungrisiko in den letzten Jahren vor Rentenbeginn oder das Auflösungsrisiko bei vorzeitigem Tod des Rentenempfängers sind vielen Verantwortlichen nicht bekannt – sie tauchen in Standard-Gutachten oft gar nicht auf.
Besonders brisant: Das Aufblähungsrisiko in der Handelsbilanz kann nicht nur das Unternehmensrating verschlechtern, sondern auch ein Ausschüttungsverbot auslösen – im schlimmsten Fall bis hin zur bilanzrechtlich bedingten Insolvenzgefahr (§ 17 InsO i. V. m. § 268 Abs. 8 HGB).
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Quellen & Hinweise:
Deutsche Bundesbank: Finanzierungsrechnung des Unternehmenssektors (2024)
IDW, HGB § 253, BilMoG, § 6a EStG
ZEW Discussion Paper 20-084: „Bewertung und Steuerwirkungen von Pensionsrückstellungen in KMU“
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW): „Auswirkungen des BilMoG auf Pensionsrückstellungen“
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Ulrich Schild von Spannenberg
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