50 % und 25 %
50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr, 25 Cent je Euro bis 1.800 €. Zusammen höchstens 540 € im Jahr. Mindestbeitrag 120 € im Jahr.
Neu ab 1. Januar 2027 · Staatlich geförderte private Altersvorsorge
Ab 2027 fördert der Staat das neue Altersvorsorgedepot mit bis zu 540 € Zulage im Jahr, für Kinder gibt es mehr. Banken, Neobroker und Versicherer werden kräftig dafür werben. Was dabei selten gesagt wird: Die Förderung endet bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr, und das Geld ist bis zum Rentenalter gebunden. Hier erfahren Sie, für wen sich das Depot rechnet und wo Ihr übriges Sparvermögen besser aufgehoben ist.
Stand November 2026. Die Tarife der Anbieter sind noch nicht zertifiziert, Kosten und Fondsauswahl stehen teilweise noch nicht fest.
Das Prinzip
Das Altersvorsorgedepot ersetzt für Neuverträge die Riester-Rente. Sie sparen in Fonds und ETFs, der Staat legt eine Zulage obendrauf, und die Erträge wachsen bis zur Rente steuerfrei. Besteuert wird erst die Auszahlung.
50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr, 25 Cent je Euro bis 1.800 €. Zusammen höchstens 540 € im Jahr. Mindestbeitrag 120 € im Jahr.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind ein Euro Zulage je eingezahltem Euro, bis 300 € im Jahr. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 € Bonus.
Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt prüft, ob Zulage oder Steuervorteil höher ist. Die Auszahlung wird voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.
Erlaubt sind Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5 von 7 und Staatsanleihen, eine Garantie ist keine Pflicht. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowerte sind ausgeschlossen.
Die Förderung in Zahlen
| Eigenbeitrag im Monat | Zulage im Jahr | Förderquote |
|---|---|---|
| 10 € | 60 € | 50 % |
| 30 € | 180 € | 50 % |
| 50 € | 240 € | 40 % |
| 100 € | 390 € | 32,5 % |
| 150 € | 540 € | 30 % |
| 300 € | 540 € | 15 % |
Bis 570 € im Monat (6.840 € im Jahr) dürfen Sie in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Für alles über 150 € im Monat gibt es aber weder Zulage noch Steuerabzug. Mit Kindern steigt die Förderquote deutlich: Schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat fließen je Kind 300 € Zulage im Jahr.
Der Preis der Förderung
Die Förderung ist an eine Bedingung geknüpft: Das Geld dient ausschließlich Ihrer Altersversorgung. Wer vorher heran will, zahlt die Förderung zurück.
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Früher nur, wenn Sie bereits eine gesetzliche Altersrente oder Pension beziehen.
Kündigen oder entnehmen können Sie jederzeit. Dann müssen Sie aber alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, und die Erträge werden versteuert. Ausnahme: Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum, sofern der Anbieter sie vorsieht.
Höchstens 30 % des Kapitals können Sie zu Beginn auf einmal entnehmen. Der Rest fließt als lebenslange Rente oder als Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr.
Jeder geförderte Euro, der ausgezahlt wird, ist mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei einer flexiblen Nettopolice wird dagegen nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62 nur der halbe Gewinn angesetzt.
Die entscheidende Rechnung
Auf diesen Betrag bringt das Altersvorsorgedepot in unserem Beispiel rund 20 % mehr Ruhestandseinkommen. Für jeden weiteren Euro gibt es keine Förderung mehr, aber weiterhin die Bindung bis 65 und meist höhere Kosten. Dieser Teil ist in einer flexiblen, provisionsfreien Nettopolice besser aufgehoben.
| Sparbeitrag im Monat | Alles flexibel in der Nettopolice | Alles im Altersvorsorgedepot | 150 € Depot, Rest Nettopolice |
|---|---|---|---|
| 150 € | 753 € | 900 € | 900 € |
| 300 € | 1.506 € | 1.600 € | 1.653 € |
| 500 € | 2.510 € | 2.533 € | 2.657 € |
Modellrechnung, keine Garantie. Annahmen: Fondsrendite 6,5 % im Jahr nach Fondskosten, Nettopolice 0,50 % Vertragskosten, Altersvorsorgedepot 0,25 Prozentpunkte teurer, Grenzsteuersatz 42 % im Berufsleben und 30 % im Ruhestand, keine Kinder. Die Steuererstattung aus der Günstigerprüfung wird wieder angelegt. Kapitalverzehrende Entnahme von 67 bis 85. Bei einem Steuersatz von 30 % im Berufsleben fällt der Vorteil kleiner aus, bleibt aber bestehen. Die tatsächlichen Anbieterkosten werden erst mit der Zertifizierung der Tarife bekannt.
Ehrliche Einordnung
Familien mit Kindern, weil jedes Kind 300 € Zulage im Jahr bringt. Ehepaare mit einem nicht berufstätigen Partner, weil auch er gefördert wird. Gutverdiener mit hohem Steuersatz, die 150 € im Monat sicher bis zur Rente liegen lassen können. Junge Sparer unter 25 mit dem Startbonus.
Unternehmer und Selbständige, die Liquidität brauchen könnten. Sparer, die vor 65 an ihr Geld wollen oder flexibel entnehmen möchten. Wer heute wenig Steuern zahlt und im Ruhestand einen hohen Steuersatz erwartet. Und alles, was über 150 € im Monat hinausgeht.
Mein Ansatz
Ein Produkt allein ist noch keine Ruhestandsplanung. Ich ermittle zuerst Ihren Bedarf und Ihre Sparleistung und ordne dann jedem Baustein seinen Platz zu.
Das Fundament ist bei meinen Mandanten eine provisionsfreie Nettopolice aus Liechtenstein mit einem wissenschaftlich fundierten, weltweit gestreuten Aktienportfolio. Sie bleibt flexibel: Zuzahlungen, Pausen und Teilentnahmen sind jederzeit gebührenfrei möglich. Das Altersvorsorgedepot kann diese Planung ergänzen, wenn es zu Ihrer Familie, Ihrem Steuersatz und Ihrem Liquiditätsbedarf passt.
Warum das Fundament in Liechtenstein liegt
Für den Teil Ihrer Sparleistung, der nicht ins Altersvorsorgedepot gehört, nutze ich eine provisionsfreie Nettopolice aus Liechtenstein. Sie verbindet Flexibilität mit einem Schutz- und Steuerrahmen, den ein gewöhnliches Depot nicht bietet.
Die Vermögenswerte für Ihre Ansprüche werden in einer gesetzlich vorgesehenen Sondermasse geführt. Das stärkt Ihre Position, falls der Versicherer in Schwierigkeiten gerät.
Keine Vorabpauschale, keine Abgeltungsteuer bei Fondswechseln und Rebalancing. Bei Auszahlung nach zwölf Jahren und ab 62 wird nur der halbe Gewinn besteuert, davon bleiben zusätzlich 15 % steuerfrei.
Zuzahlungen, Beitragspausen, Fondswechsel und Teilentnahmen sind jederzeit möglich. Es gibt keine Förderung, die Sie zurückzahlen müssten, und keine feste Altersgrenze.
Begünstigte bestimmen Sie im Vertrag selbst. Im Todesfall erhalten sie die Leistung ohne Einkommensteuer auf die angesammelten Erträge. Erbschaftsteuer kann je nach Freibetrag anfallen.
Ist ein Versicherer dauerhaft nicht mehr in der Lage, seine Verpflichtungen zu erfüllen, kann die BaFin zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens alle Zahlungen zeitweise verbieten, auch Rückkäufe und Versicherungsleistungen. Bei Lebensversicherern kann sie die Leistungen zudem dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Nach einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gilt das auch für fondsgebundene Policen, denn deren Fonds gehören zum Sicherungsvermögen und damit zum Vermögen des Versicherers.
Im Konkurs eines liechtensteinischen Lebensversicherers bilden die Vermögenswerte, die Ihre Ansprüche decken, eine gesetzliche Sondermasse. Sie steht ausschließlich den Versicherungsnehmern zu und fällt nicht in die allgemeine Konkursmasse. Der Vertrag erlischt vier Wochen nach Bekanntgabe der Konkurseröffnung, und Sie können Ihr Deckungskapital zurückfordern (Art. 31 Versicherungsvertragsgesetz). Ausgezahlt wird der aktuelle Fondswert Ihrer Police. Bei frei handelbaren Fonds können Sie sich statt der Auszahlung auch die Fondsanteile übertragen lassen.
Zusammen ergibt das die Aufteilung, die ich meinen Mandanten empfehle: das Altersvorsorgedepot für den geförderten Teil, die Liechtensteiner Nettopolice als flexibles Fundament für alles Weitere. Mehr zum Liechtensteiner Konzept →
Ihre Fragen
Ja, aber nur zu einem hohen Preis. Bei einer Kündigung oder vorzeitigen Entnahme müssen Sie alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, die Erträge werden versteuert. Förderunschädlich sind nur die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum, eine Beitragspause und der Wechsel zu einem anderen Anbieter.
Vor Rentenbeginn kann das Guthaben förderunschädlich auf das Altersvorsorgedepot Ihres Ehepartners übertragen werden. Andere Erben erhalten das Kapital, aber ohne die Förderung. Im laufenden Auszahlplan ist das Restkapital vererbbar, bei einer Leibrente nur innerhalb einer vereinbarten Garantiezeit.
Bestehende Riester-Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter. Neue Riester-Verträge können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden. Ob ein Wechsel in ein Altersvorsorgedepot sinnvoll ist, hängt von Garantien, Kosten und Restlaufzeit Ihres Vertrags ab. Das prüfe ich gern für Sie.
Bis zu 6.840 € im Jahr, also 570 € im Monat. Gefördert werden davon nur 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr. Für Beiträge darüber gibt es weder Zulage noch Steuerabzug, die Bindung bis zum Rentenalter gilt aber trotzdem.
Nein. Die Obergrenze von 1,0 % Effektivkosten im Jahr gilt nur für das Standarddepot mit vom Anbieter vorgegebenen Fonds. Wählen Sie Ihre Fonds selbst aus, gibt es keinen gesetzlichen Deckel. Achten Sie besonders auf Versicherungsmäntel und laufende Vertriebsvergütungen.
Ich arbeite ausschließlich honorarbasiert und provisionsfrei. Sobald die Tarife zertifiziert sind, bewerte ich die Angebote nach Kosten, Fondsauswahl und Vergütungsmodell und empfehle meinen Mandanten nur, was in diese Grundsätze passt.
So gehen wir vor
Per Videokonferenz nach Terminvereinbarung, egal wo Sie leben. Sie schildern Ihre Ziele, Ihre Familie und Ihre heutige Vorsorge.
Ich berechne Ihren Bedarf, Ihre Förderung und Ihren Steuervorteil und zeige, welcher Teil Ihrer Sparleistung ins Altersvorsorgedepot gehört und welcher flexibel bleiben sollte.
Wenn die Zahlen überzeugen, setzen wir die Aufteilung um. Ich begleite Ihre Vorsorge laufend und passe sie an, wenn sich Ihr Leben ändert.
Ihr nächster Schritt
Lassen Sie uns das anhand Ihrer Zahlen klären. Schreiben Sie mir kurz mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder. Die E-Mail-Vorlage enthält diese Felder bereits. Ich melde mich dann mit einem Terminvorschlag für das Gespräch per Videokonferenz.
Termin für den AVD-Check per E-Mail anfragen09141 974135 · kontakt@uvs-capital-management.de
Ulrich Schild von Spannenberg · Dipl. Betriebswirt (FH) · provisionsfreie honorarbasierte Beratung